Absatzbehinderung

Absatzbehinderung
wettbewerbswidrige Behinderung von Mitbewerbern bei der Vermarktung ihrer Leistungsangebote. Dadurch wird der  Leistungswettbewerb beeinträchtigt.
- Beispiele: Das Ausspannen von Kunden mit unlauteren Mitteln, etwa durch unsachliche Angaben über den Mitbewerber oder die Behinderung durch Errichtung von Vertriebshindernissen, wozu das Entfernen von Kontrollnummern (Herstellungsnummern) durch „graue Händler“ zählen kann, Verstoß gegen § 3 UWG.

Lexikon der Economics. 2013.

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  • Behinderungswettbewerb — Fallgruppe sittenwidrigen Wettbewerbs (⇡ unlauterer Wettbewerb; § 3 UWG), bei der der Verletzer versucht, Mitbewerber vom Leistungsvergleich auszuschließen. 1. ⇡ Absatzbehinderung: Eindringen in fremde Kundenkreise ist Wesen des Wettbewerbs und… …   Lexikon der Economics

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